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Allgemeines

1.1    Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Betrieb der AC Family Entertainment Betrieb GmbH (Betreiber) – „Tiger´s World Indoor-Fun-Park“ (Anlage) am Standort – Albert Schweitzer Gasse 6, A-1140 Wien durch Benutzer und Benutzerinnen (Benutzer). Der Betreiber schließt jegliche Art von Verträgen ausschließlich unter Verweis auf diese AGB. Die Einsicht der dem Vertrag zu Grunde liegenden AGB ist jederzeit vor Ort oder im Internetauftritt des Betreibers möglich. Durch den Kauf einer Zutritts- und Nutzungsberechtigung und Benutzung der Anlage gelten die AGB des Betreibers als akzeptiert und die Einhaltung als verpflichtend. Als faktische Benutzung gilt die Anwesenheit in den Anlagen des Betreibers, insbesondere sowohl zu Zwecken der eigenen Freizeitbetätigung oder auch zur Begleitung anderer Personen als auch zu Zwecken der eigenen Konsumation im Lounge Bereich. Es gelten die AGB des Betreibers für die gesamte Anlage.

1.2    Vertragsabschluss

1.2.1   Vertragsabschluss im Fernabsatz

Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausnahme des § 1 Abs 1 Z 1 Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (ASGG) zur Anwendung kommt.

Für einen Vertragsabschluss im Fernabsatz ist die wahrheitsgemäße Angabe des Vornamens, Nachnamens, E-Mail-Adresse, PLZ, Stadt und Alter des Kunden auf der Buchungsseite des Betreibers notwendig.

Die Darstellung der Produkte und Dienstleistungen des Betreibers stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Produkt- und Dienstleistungskatalog dar. Sämtliche Angebote sind bis zur Annahme des Angebotes auf Abschluss eines Vertrages durch den Betreiber unverbindlich und freibleibend.

Durch das vollständige Ausfüllen der Bestellmaske und Anklicken des Bestell-Buttons gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung ab. Das Abgeben einer Bestellung ist nur möglich, wenn der Kunde die AGB akzeptiert; die Akzeptanz bestätigt der Kunde durch das Setzen eines Häkchens. Darüber hinaus muss der Kunde für alle Benutzer der Anlage vor oder nach der Bestellung persönliche Daten der Benutzer bekannt geben.

Vor Absenden der Bestellung wird dem Kunden die Möglichkeit eröffnet, seine Bestelldaten zu überprüfen, die AGB zu lesen und etwaige Eingabefehler zu korrigieren. Die Bestätigung des Eingangs dieser Bestellung erfolgt unverzüglich durch eine automatisierte E-Mail.

Der Vertragsabschluss im Fernabsatz ist verbindlich und kann nach erfolgtem Vertragsabschluss nicht storniert oder abgeändert werden (§ 18 Abs 1 Z 10 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz). Eine allfällige Stornierung im Einzelfall erfolgt lediglich aus Kulanz; der Kunde hat keinen Anspruch darauf.

Die Bezahlung erfolgt wahlweise per Kreditkarte, PayPal und Sofortüberweisung. Änderungen der Möglichkeiten zur Bezahlung durch den Betreiber können kurzfristig geändert werden

 

1.2.2   Vertragsabschluss vor Ort

Der Vertragsabschluss vor Ort erfolgt direkt im Kassabereich unter Einbeziehung dieser AGB.

Die maximale Anzahl der Kunden in dem Bereich der Anlage ist begrenzt. Sollte das Kontingent der max. Besucheranzahl bereits durch Online Vertragsabschlüsse ausgebucht sein, so kann der Vertragsabschluss vor Ort durch den Betreiber abgelehnt werden.

Die Bezahlung erfolgt wahlweise in bar oder per Kreditkarte. Änderungen der Möglichkeiten zur Bezahlung durch den Betreiber können kurzfristig geändert werden

1.3    Eintrittspreise

Die Eintrittspreise werden auf tatsächlicher Benutzung der Anlage abgerechnet. Der Benutzer erhält dazu ein digitales Armband mit dem der Eintritts- und der Austrittszeitpunkt ermittelt wird. Es wird immer eine volle Stunde (60 Minuten) als Minimum Eintritts Preis verrechnet, jede weitere begonnene ½ Stunde wird verrechnet. Die gesamte Benutzungszeit wird um 10 Minuten vor der Abrechnung reduziert um Wegzeiten in und aus dem Bereich der Anlage zu kompensieren.

Die Preise für volle Stunden und jede weitere ½ Stunde ist jederzeit vor Ort oder im Internetauftritt des Betreibers einzusehen. Die Preise verstehen sich immer pro Person inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und weiteren Abgaben.

Aktionen und Rabatte können immer nur einmal in Anspruch genommen werden und unterliegen etwaiger Voraussetzungen. Eine Barablöse ist nicht vorgesehen.

1.4    Eintrittskarten

Sämtliche Eintrittskarten sind nicht auf andere Personen übertragbar. Bei Verlust von Eintrittskarten besteht kein Anspruch auf Ersatz. Bei Verlust des übergebenen digitalen Armbandes wird ein Kostenersatz in der Höhe von € 20,- verrechnet.

1.5    Gewährleistung

Der Benutzer hat sich vor Erwerb einer Zutrittsberechtigung über die Einrichtungen der Anlage zu informieren, Gewährleitungsansprüche werden daher ausgeschlossen

1.6    Wertgegenstände und Haftung

Der Betreiber haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände des Benutzers, auch nicht im Falle eines Einbruches in versperrte Kästchen oder Partyräume. Zum Umkleiden sind die vorgesehenen Garderobeneinrichtungen zu benutzen. Für persönliche Gegenstände des Benutzers sind kostenfrei versperrbare Kästchen vorhanden. Durch die optionale Benutzung der versperrbaren Kästchen durch den Benutzer kommt kein Verwahrungsvertrag mit dem Betreiber zustande.

Beschädigungen der Kästchen sind seitens des Benutzers einem Mitarbeiter des Betreibers mitzuteilen.

1.7    Rauch- & Suchtmittelverbot

Es gilt ein absolutes Rauch- & Suchtmittelverbot in allen Bereichen der Anlage.

1.8    Sektorensperren

Für diverse Veranstaltungen & Kurse können einzelne Bereiche der Anlage für Benutzer gesperrt werden. Auch können Mitarbeiter des Betreibers, Benutzern den Zutritt zu einzelnen Sektoren zu deren eigenen Sicherheit verwehren (z.B. Mindestgröße, Gewicht, etc.). Hinweise zur Nutzung der Sektoren sind in der Halle einsehbar. Diese Sektoren-Sperren stellen keinen Grund für ein Storno oder Rücktritt der Buchung dar.

1.9    Shop Betrieb

Waren die im Shop des Betreibers gekauft wurden, können unter Vorlage der Rechnung und im gekauften Zustand (mit Preisetikett, Verpackung, unbenutzt) umgetauscht bzw. retourniert werden.

1.10  Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Punkte dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen und die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame, die ihr nach dem (wirtschaftlichen) Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu vereinbaren.

1.11  Gerichtsstand, Recht

Die Vertragspartner vereinbaren, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, die Anwendung österreichischen Rechts unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.

Mündliche Zusagen haben keine Wirksamkeit. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, mit der die Schriftform abbedungen werden soll.

 

Benutzung

2.1  Voraussetzungen für die Benutzung

Der Benutzer erklärt hiermit, in guter körperlicher und psychischer Verfassung zu sein und all diese mit der Benutzung der Anlagen vom Betreiber verbunden Risiken und Gefahren aus freiem Willen und auf eigenes Risiko durchzuführen.

Zur Vermeidung von Verletzungen ist bei der Benutzung der Anlagen des Betreibers geeignete Kleidung zu tragen. Kleidung, die etwa spontanes Bewegen einschränkt, darf nicht getragen werden. Kleidung mit hängenden Reißverschlüssen, Schlaufen und Bändern darf nicht getragen werden.

Seh- und Hörhilfen, die sich beim Springen oder Klettern vom Kopf lösen könnten, dürfen ebenso wie Kopfbedeckungen, Schmuck oder Piercings nicht getragen werden. Die Anlagen dürfen nur ohne Tragetaschen (Handtaschen, Rucksäcke, etc.) und nur mit leeren Bekleidungstaschen betreten und benutzt werden. Bei der Benutzung der Anlage dürfen keine Schmuckstücke (wie Ringe, Armreifen und -bänder, Halsketten, etc.) getragen werden. Darüber hinaus ist bei der Benutzung der Anlage das Tragen von digitalen Geräten (Smartphones, MP3 Playern, etc.), die die Aufmerksamkeit beeinträchtigen, verboten.

Die Benutzer willigen ein, sich vor der Benutzung der Anlage einer etwaigen Unterweisung der einzelnen Bereiche zu unterziehen. Im besonderen jenen Bereichen die erhöhte Aufmerksamkeit erfordern (Kletter-, Boulder- & Trampolin Zone)

2.2  Aufwärmen

Durch Aufwärmen können Verletzungen vermieden werden! Dazu sollte sich jeder Benutzer vor Benutzung der Anlagen des Betreibers stets umfassend aufwärmen.

2.3  Anti-Rutsch Socken

Alle Anlagen des Betreibers dürfen nur mit den hauseigenen Anti-Rutsch Socken benutzt werden. Die Nutzung der Anlage mit Straßenschuhen, mitgebrachten Sportschuhen oder barfuß ist nicht erlaubt.

2.4  Risiko durch die Benutzung

Der Benutzer nimmt zur Kenntnis, dass

  • die Benutzung der Anlagen mit einem nicht kalkulierbaren Restrisiko verbunden ist und trotz Sicherheitsvorkehrungen das Risiko schwerer Verletzungen besteht
  • die Verwendung der Anlagen, insbesondere das Trampolinspringen, Street-Running und Parkour, stets ein hohes Maß an Konzentration, Eigenverantwortung und spezifischem Können erfordert
  • bei Verwendung der Anlagen, insbesondere beim Trampolinspringen und Parkour in der Gruppe oder bei stark besuchter Anlage noch zusätzliche Risiken und Gefahren entstehen können
  • insbesondere bei unsachgemäßer Nutzung der Anlagen, erhöhte Gefahren entstehen können.

2.5  Benutzung der Anlage durch Minderjährige

Die Anlage ist für die Benutzung ab dem 6. Lebensjahr gestattet, sofern die für die Benutzung der Anlagen erforderliche physische und psychische Gesundheit gegeben ist.

Minderjährige vor Vollendung des 7. Lebensjahres dürfen die Bereiche der Anlage nur in Begleitung und unter Aufsicht eines Erwachsenen benutzen.

Minderjährige vom 8. bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres benötigen für die alleinige Benutzung/Besuch der Anlage (ohne Begleitung eines Erwachsenen), eine schriftliche Einverständnis Erklärung des Erziehungsberechtigten. Eine Formular Vorlage einer Einverständniserklärung ist vor Ort oder im Internetauftritt des Betreibers erhältlich und muss vor dem erstmaligen alleinigen Besuch durch den Erziehungsberechtigten vor Ort unterfertigt werden.

Es steht den Mitarbeitern des Betreibers frei, aufgrund ihrer Erfahrung und Einschätzung der physischen und psychischen Eignung minderjähriger Benutzern vor dem vollendeten 13. Lebensjahr, diese auf einen bestimmten Bereich der Anlage zu beschränken (z.B. nur die Benutzung eines für Anfänger geeigneten Bereich der Anlage zu gestatten), ohne dass dies einen Anspruch auf Minderung des Preises der Eintrittskarte begründet.

Die erwachsene Begleitperson hat den Minderjährigen zu beaufsichtigen und dafür Sorge zu tragen, dass nur jene Anlagen benutzt werden, die den physischen und psychischen sportlichen Fähigkeiten entsprechen und der Minderjährige weder sich selbst noch andere Benutzer der Anlagen gefährdet bzw. verletzt.

  • Der den Minderjährigen begleitende Erwachsene haftet für etwaige Personen- und Sachschäden, die der Minderjährige erleidet und/oder verursacht.
  • Erwachsene Begleitpersonen für Minderjährige bis zum 7. Lebensjahr müssen in der Anlage verweilen, Sie haften für ein adäquates (der Anlage angepasstes Verhalten) des Minderjährigen.
  • Minderjährige ab dem 8. bis 14. Lebensjahr müssen bei alleiniger Nutzung der Anlage eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorweisen, die Haftung für das Verhalten des minderjährigen Benutzers bleibt beim Erziehungsberechtigten.
  • Der Betreiber übernimmt keine Aufsichtspflicht für minderjährige Benutzer, der Betreiber haftet nur für die Sicherheit und die adäquate Benutzung der Anlagen.

 

2.6  Anweisungen der Mitarbeiter

Betriebsrelevante Anweisungen sowie Anleitungen zur ordnungsgemäßen Nutzung aller Bereiche der Anlage durch Mitarbeiter des Betreibers ist stets Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung sind die Mitarbeiter des Betreibers berechtigt, dem Benutzer die weitere Benutzung der Anlagen zu untersagen, ohne dass dies einen Anspruch des Benutzers auf Ersatz für die erworbene Eintrittskarte rechtfertigt.

2.7  Essen & Trinken

Das Essen und Trinken ist in den Partyräumen und dem Lounge Bereich erlaubt.

In den einzelnen Spiel-Anlagen ist das Konsumieren von Essen und Getränken nicht gestattet. Dies gilt auch für Süßigkeiten (Kaugummi, Schokolade, etc). In der gesamten Anlage sind Gläser und Glasflaschen verboten. Der Benutzer haftet für Verschmutzungen der Anlage.

2.8  Tiere

Die Mitnahme von Tieren ist, mit Ausnahme von Blinden- oder Partnerhunden für beeinträchtigte Personen, untersagt.

 

Haftungen

3.1  Haftungen der AC Family Entertainment Betrieb GmbH

Dem Benutzer ist bekannt, dass selbst die adäquate Benutzung der Anlagen ein Gefahrenpotential für Personen- und Sachschäden darstellt. Durch die Benutzung der Anlage nimmt er dieses Risiko bewusst in Kauf.

Jegliche Haftung des Betreibers, auch die Haftung für Erfüllungsgehilfen, sowie für vor- und/oder nebenvertragliche Pflichten, für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.

Ebenso ausgeschlossen ist daher eine Haftung des Betreibers für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden als Folge eines Personenschadens im Rahmen der leichten Fahrlässigkeit.

3.2  Haftung des Benutzers

Der Benutzer haftet für sämtliche von ihm direkt oder indirekt im Zuge der Benutzung der

Bereiche der Anlage verursachten Schäden, sowohl gegenüber dem Betreiber, wie auch gegenüber Mitbenutzern. Der Benutzer verpflichtet sich ferner, sämtliche derartige Schäden einem Mitarbeiter des Betreibers umgehend zu melden.

3.3   Ausschluss eines Benutzers

Wer gegen die AGB, die Sicherheits-, Benutzungs- und Verhaltensregeln oder Anordnungen der Mitarbeiter des Betreibers verstößt, kann von der Benutzung einzelner oder sämtlicher Bereiche der Anlage ausgeschlossen und der Räumlichkeiten verwiesen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf (aliquote) Rückerstattung des Preises der Eintrittskarte. Bei wiederholten Verstößen oder einem groben Verstoß gegen die AGB, die Sicherheits-, Benutzungs- und Verhaltensregeln oder Anordnungen der Mitarbeiter des Betreibers kann gegen den Benutzer ein dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden, wobei die Eintrittskarte in diesem Fall storniert wird. Es besteht kein Anspruch auf (aliquote) Rückerstattung des Preises.

Datenschutz

4.1   Datenschutzerklärung

Der Benutzer stimmt zu, dass die im Rahmen der Benutzung der Bereiche der Anlage bekannt gegebenen Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung, Buchhaltung sowie zu internen Marktforschungs- und Marketingzwecken auch automatisiert unterstützt und verwendet werden dürfen. Der Benutzer stimmt auch zu, dass seine bekannt gegebene elektronische Postadresse für Direktmarketing vom Betreiber mittels elektronischer Datenübermittlung benutzt werden darf. Der Benutzer kann diese Zustimmung jederzeit via Email datenschutz@tigersworld.at zurückziehen.

4.2   Fotos & Videos

Der Benutzer gibt sein Einverständnis dafür, dass in den Bereichen der Anlage durch Mitarbeiter des Betreibers, durch beauftragte Dritte oder andere Benutzer, auch ohne, dass der Benutzer unmittelbar darüber in Kenntnis gesetzt wird, Fotos und Videos angefertigt werden, auf denen der Benutzer erkennbar sein kann.
Diese Aufnahmen erfolgen:

  • Zur Gewährleistung der Sicherheit der Benutzer und zur allfälligen Rekonstruktion von Schadenereignissen, wobei der Benutzer keinen Anspruch auf Herausgabe von Fotos oder Videoaufnahmen hat.
  • Zur Bewerbung der Bereiche der Anlage auf den unterschiedlichen Werbeplattformen des Betreibers. Druckprodukte (Magazinen, Werbeschaltungen, etc.), Internetauftritte des Betreibers (WWW, Facebook, Instagram, YouTube, etc.) und Radio und TV Werbemassnahmen.

Der Benutzer verzichtet auf jegliche Ansprüche insbesondere nach § 78 Urheberrechtsgesetz. Der Benutzer kann diese Zustimmung jederzeit via Email datenschutz@tigersworld.at zurückziehen. Der Widerruf gilt sodann jedoch nur ab dem Zeitpunkt der Erklärung und kann keine Ansprüche begründen, die sich auf einen Zeitraum vor der Erklärung des Widerrufs beziehen. Insbesondere wird der Betreiber durch einen Widerruf dieser Einwilligung nicht verpflichtet, bereits publizierte Fotos oder Filme zu entfernen.

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